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 Neues Tierschutzgesetz bringt weniger statt mehr Tierschutz

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Puck
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BeitragThema: Neues Tierschutzgesetz bringt weniger statt mehr Tierschutz   Neues Tierschutzgesetz bringt weniger statt mehr Tierschutz EmptyDo Dez 13 2012, 08:57

12.12.2012 14:50
Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt)
Neues Tierschutzgesetz bringt weniger statt mehr Tierschutz
(Frankfurt am Main) - Am kommenden Donnerstag wird der aktuell vorliegende Gesetzentwurf zur Novellierung des Tierschutzgesetzes mit den Stimmen von CDU/ CSU und FDP im Deutschen Bundestag verabschiedet. Der Bundesverband Praktizierender Tierärzte (bpt) begrüßt den durch die Umsetzung der Tierversuchsrichtlinie deutlich verbesserten Schutz von Versuchstieren. "Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf aber inzwischen weitaus weniger statt mehr Tierschutz vor", stellt bpt-Präsident Dr. Hans-Joachim Götz mit großem Ärger fest. Gleich in zwei zentralen Punkten der Tierschutznovelle tritt die CDU/CSU/FDP Koalition der eigenen Ministerin vors Schienbein: Bei der Ferkelkastration und beim Schenkelbrand.

So bleibt der Schenkelbrand als alternative Kennzeichnung bei Pferden weiterhin erlaubt, obgleich er durch die obligatorische elektronische Kennzeichnung nicht mehr gerechtfertigt ist. Das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration wurde gleich von 2017 auf 2019 verschoben. Besonders widersinnig ist dabei aber, dass der Gesetzentwurf gleichzeitig die Möglichkeit eröffnet, bei der Ferkelkastration betäubende Tierarzneimittel (Narkosemittel) schon jetzt und noch dazu von Laien anwenden zu lassen. "Es ist völlig unverständlich und überflüssig, weshalb diese Freigabe so vorschnell erfolgen soll, wenn die Regelung selbst erst ab 2019 greift", meint Götz. Damit wird der Verzicht auf die blutige Kastration der rund 26 Millionen männlichen Ferkel durch alternative Methoden wie der Jungebermast in Deutschland faktisch ad acta gelegt.

Hinzu kommt, dass die Durchführung einer sachgerechten Narkose umfassende Kenntnisse der physiologischen Funktionen erfordert, die durch den Einsatz der entsprechenden Narkosemittel beeinträchtigt werden. Die Narkoserisiken können unter Umständen lebensbedrohlich sein, denn eine Narkose stellt einen komplexen Eingriff in das zentrale Nervensystem und die physiologischen Abläufe eines Tieres dar. Wegen der Tierschutzrelevanz war im Tierschutzgesetz bisher auch der Tierarztvorbehalt bei der Betäubung verankert. Deshalb darf nach Auffassung des Verbandes die Anwendung entsprechender Mittel keinesfalls Laien überlassen werden. "Nur wir Tierärzte sind durch unsere wissenschaftliche Ausbildung in der Lage, die Narkosefähigkeit eines Tieres und die Narkosetiefe sachverständig zu prüfen", erklärt der bpt-Präsident. Überdies müssen Narkosemittel besonders strengen Anwendungsbestimmungen unterliegen, da von ihnen erhebliche Gesundheitsbeeinträchtigungen und Suchtgefahren für den Mensch ausgehen. Neben einigen anderen Medikamenten ist Ketamin, das bekanntermaßen als Designerdroge weit verbreitet und heiß gehandelt wird, ein bekanntes Beispiel dafür. "Klar ist, dass eine lückenlose Überwachung des Verbleibs der Narkosemittel nicht möglich ist, weil die erforderlichen Abgabemengen für die Durchführung der Ferkelkastration vom Landwirt nicht exakt beziffert werden können", erläutert Hans-Joachim Götz und verweist dabei auf das Risiko des Missbrauchs von Restmengen, deren Verwendung nicht kontrolliert werden kann.

Der bpt appelliert deshalb an Bundestag und Bundesrat, bei der vorgesehenen Änderung des Tierschutzgesetzes auf die vom bayerischen Bauernverband initiierte Freigabe von Narkosemitteln zur Durchführung der Ferkelkastration durch Landwirte zu verzichten. Auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung wurde bereits vom bpt gebeten, sich der Sache anzunehmen.

Quelle und Kontaktadresse:
Bundesverband Praktizierender Tierärzte e.V. (bpt)
Pressestelle
Hahnstr. 70, 60528 Frankfurt am Main
Telefon: (069) 6698180, Telefax: (069) 6668170
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Internet: [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]
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BeitragThema: Re: Neues Tierschutzgesetz bringt weniger statt mehr Tierschutz   Neues Tierschutzgesetz bringt weniger statt mehr Tierschutz EmptyFr Dez 14 2012, 23:14

Viel quasseln, wenig umsetzen und sich im Glanze des Nichtergebnisses sonnen.........Politik No
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BeitragThema: PETA übt scharfe Kritik an der Bundesregierung für neues Tierschutzgesetz   Neues Tierschutzgesetz bringt weniger statt mehr Tierschutz EmptySo Dez 16 2012, 08:46

Von PETA

Berlin / Gerlingen, 14. Dezember 2012 – Mit den Stimmen der Regierungskoalition wurde am späten Donnerstagabend die umstrittene Novelle des Tierschutzgesetzes im Bundestag verabschiedet. Die Tierrechtsorganisation PETA Deutschland e.V. übt nun scharfe Kritik an der Bundesregierung, die sich mit der Reform offenbar dem Druck der Agrar- und Pferdezüchterlobby beugte. Selbst längst überfällige Änderungen zur Vermeidung der schmerzhaften Eingriffe, wie etwa die betäubungslose Ferkelkastration oder der Schenkelbrand bei Pferden, wurden zurückgenommen oder auf 2019 vertagt. PETA fordert angesichts des wichtigen Wahljahres 2013 die Bürger dazu auf, dem Tierschutz bei der Stimmabgabe höchste Priorität einzuräumen.

„Die Tierquälerei in Deutschlands Ställen geht weiter, damit eine kleine Gruppe Unternehmer satte Gewinne auf Kosten der Tiere einfahren können“, sagt Diplom-Zoologe Peter Höffken, Kampagnenleiter bei PETA. „Dieses Votum ist ein Beleg dafür, dass der Bundesregierung jegliche Empathie und Mitgefühl gegenüber Mitgeschöpfen fehlt.“

In Deutschland werden jedes Jahr zwischen 20 und 25 Millionen Ferkel betäubungslos kastriert, ihnen werden die Zähne abgekniffen und die Schwänze abgeschnitten. Eine Amputation mit Betäubung, so die Züchter, soll kostspieliger und aufwendiger sein. Angesichts der Aufnahme des Tierschutzes als Staatsschutzziel in die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland (Art. 20a GG) erscheint diese Argumentation jedoch als unschlüssig.

Beim Schenkelbrand wird den Fohlen ein Brandzeichen am Schenkel angebracht. Die Tiere erleiden hochgradige Verbrennungen. Die Brandnarbe bleibt als permanentes Markenzeichen, mit dem lediglich das Zuchtgebiet repräsentiert wird. Im Sinne des Tierschutzes wäre eine Kennzeichnung mittels eines Transponderchips geeignet, mit dem seit dem 1. Juli 2009 alle Fohlen EU-weit gekennzeichnet werden müssen.

*Quelle: [Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]

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