Berlin - Der Bund ist gegen die Forderungen der Länder nach mehr Tierschutz. Sie erteilt Absagen an gesetzliche Regelungen zur Einführung von Tierschutzindikatoren und Tierschutzkennzeichnung.
Die Bundesregierung lehnt wesentliche Forderungen des Bundesrats zur Novelle des Tierschutzgesetzes ab. Das geht aus der Gegenäußerung zur Stellungnahme der Länderkammer hervor, die das Kabinett in der vergangenen Woche beschlossen hat. Darin erteilt die Regierung gesetzlichen Regelungen zur Einführung von Tierschutzindikatoren sowie zur Tierschutzkennzeichnung von tierischen Lebensmitteln eine Absage. Zwar unterstütze man das Anliegen, künftig auch legislativ verstärkt Tierschutzindikatoren zu berücksichtigen, heißt es in der Gegenäußerung. Bevor jedoch eine entsprechende Ermächtigung in das Tierschutzgesetz aufgenommen werden könne, müsse ein fachliches Konzept entwickelt werden.
Keinen Bedarf sehe man für eine Regelung im Tierschutzgesetz im Hinblick auf eine Kennzeichnung besonders tiergerecht erzeugter Produkte. Nicht folgen will die Regierung auch der Forderung, dass für das Halten von landwirtschaftlichen Nutzieren künftig Sachkundenachweise erbracht werden sollen. Allerdings werde man prüfen, "in welchen Bereichen der landwirtschaftlichen Nutztierhaltung eine weitere Qualifizierung von Personen zu einer Verbesserung des Tierschutzes beitragen kann." Ein Verbot der Pelztierhaltung lehnt die Bundesregierung ab, weil dies ihrer Meinung nach einen unzulässigen Eingriff in die im Grundgesetz verankerten Grundrechte der Berufs- und Eigentumsfreiheit darstellen würde. Ebenso wenig will die Regierung ein Verbot des Klonens von Tieren in das Tierschutzgesetz aufnehmen. Lediglich die von den Ländern geforderte Ermächtigung, künftig für Tierhaltungsanlagen Krisenpläne für Havarien und Brände vorzuschreiben, findet die Zustimmung des Bundes.
Nicht-kurative Eingriffe weiter notwendig
Zurückhaltend äußert sich die Bundesregierung zu der Länderforderung, die bislang noch zulässigen betäubungslosen sogenannten nicht-kurativen Eingriffe am Tier weiter einzuschränken oder ganz auf sie zu verzichten. In ihrer Gegenäußerung weist die Regierung darauf hin, es gebe bislang noch keine umsetzbaren Eingriffe, die einen völligen Verzicht auf nicht-kurative Eingriffe erlaubten. Gleichzeitig habe das Bundeslandwirtschaftsministerium in seiner Charta für Landwirtschaft und Verbraucher angekündigt, praktikable Weg für einen Ausstieg aus diesen Eingriffen zu suchen. Hier habe man mit der Prüfung begonnen. Ausdrücklich hebt die Regierung hervor, dass weiterentwickelte Standards "nach Möglichkeit" EU-weit gelten sollten. Ermöglichen will die Regierung bei allen Tierarten eine Kennzeichnung ohne Betäubung. Die dazu vorgelegte Regelung sieht eine Kennzeichnung von Schweinen, Schafen, Ziegen und Kaninchen durch Ohrtätowierung, von Schweinen durch Schlagstempel sowie von anderen landwirtschaftlichen Nutztieren durch Ohr- oder Flügelmarken vor.
Schwänzekupieren grundsätzlich verboten
Unterstrichen wird in der Gegenäußerung das geltende grundsätzliche Verbot des Schwänzekupierens bei Ferkeln. Der Eingriff dürfe nur dann durchgeführt werden, wenn er im Einzelfall für die Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich sei. In einem solchen Fall dürfe der Eingriff bis zum dritten Lebenstag ohne Betäubung erfolgen. Ob der Eingriff, der beim Ferkelerzeuger durchgeführt werde, unerlässlich sei, hänge auch von den jeweiligen Gegebenheiten im Mastbetrieb ab. Dennoch spricht sich die Bundesregierung gegen eine Regelung aus, die Glaubhaftmachung der Notwendigkeit des Schwänzekupierens künftig auch vom Mäster verlangen zu können, wie dies die Länderkammer vorgeschlagen hat. Eine solche Vorschrift greife zu kurz. Die Regierung lässt ihren Angaben zufolge das Thema "Schwänzekupieren" derzeit mit "vielfältigen Forschungsprojekten" bearbeiten und führt einen fachlichen Austausch mit den Ländern.
SPD enttäuscht
Enttäuscht von der Gegenäußerung zeigte sich der Tierschutzbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion, Heinz Paula . Obwohl der Bundesrat mit den Stimmen der CDU-geführten Bundesländer durch zahlreiche wichtige Änderungen am geplanten Tierschutzgesetz mehr Tierschutz angemahnt habe, bleibe Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner bei ihrer bisherigen Haltung. "Ein modernes, dem Gedanken des Tierschutzes verpflichtetes Tierschutzgesetz ist mit dieser Koalition nicht zu machen", erklärte der SPD-Politiker und kritisierte die mangelnde Bereitschaft der schwarz-gelben Bundesregierung, eine zukunftsweisende Nutztierhaltung zu gestalten. Paula: "Das seit nunmehr zehn Jahren im Grundgesetz verankerte Staatsziel Tierschutz und die Mehrheit der Bevölkerung verlangen endlich ein Tierschutzgesetz, das seinen Namen zu Recht trägt."
Bedenken in der Union
Die Tierschutznovelle wird in den kommenden Wochen im Bundestag beraten. Der agrarpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Franz-Josef Holzenkamp, hat bereits zu erkennen gegeben, dass er gegen einzelne Regelungen Bedenken hat. Dazu zählt ein Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration bereits zum 1. Januar 2017. Nicht hinnehmen will der CDU-Politiker ein Verbot des Schenkelbrands beim Pferd. Holzenkamp geht davon aus, in dieser Frage im eigenen Lager eine Mehrheit gegen die Pläne von Bundesministerin Aigner zu erreichen. Für problematisch hält der Unionsabgeordnete die Vielzahl von Verordnungsermächtigungen im Gesetzentwurf. Wichtige tierschutzpolitische Entscheidungen müssten auf parlamentarischer Ebene getroffen werden. Keine Notwendigkeit gebe es, in der aktuellen Novelle weitergehende Tierschutzmaßnahmen zu beschließen als im Entwurf vorgesehen.
*Quelle:
[Sie müssen registriert oder eingeloggt sein, um diesen Link sehen zu können]Wie Casi oben schon schrieb.
GLG
Marion, Puck und Yukon