Sind Tierschützer Hundehändler? Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen
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Puck Moderator
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Thema: Sind Tierschützer Hundehändler? Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen Di Feb 07 2012, 20:06
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Vermittlung von Auslandshunden: Veterinärämter verlangen Handelsgenehmigung. Sind Tierschützer Hundehändler? Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen.
Seit Monaten verlangen immer mehr Veterinärbehörden in Deutschland von gemeinnützigen Tierschutzorganisationen, die Hunde aus dem Ausland vermitteln, eine Genehmigung für den gewerblichen Handel mit Tieren nach § 11 Abs. 1 Ziffer 3 Tierschutzgesetz.
So wird diese Handelsgenehmigung jetzt beispielsweise flächendeckend von den Veterinärämtern in Nordrhein-Westfalen gefordert. Ebenso wird sie von den zuständigen Behörden in Sachsen-Anhalt verlangt, wenn das Verbringen von Hunden aus dem Ausland und deren Abgabe gegen Entgelt erfolgt.
Dabei sind die Voraussetzungen für eine Einordnung als gewerblicher Handel weder aus tierseuchen- noch tierschutzrechtlicher Sicht gegeben.
TASSO, bmt und ETN haben zur Verbringung von Hunden ein Gutachten in Auftrag gegeben, um einen Beitrag zur Rechtssicherheit für alle Beteiligten in diesem Bereich zu leisten. Das Rechtsgutachten „Die Verbringung von Hunden nach Deutschland – Tierschutz und gewerblicher Handel“ kommt zu dem Schluss, dass bei Tierschutzorganisationen kein gewerbliches Handeln und keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen und somit keine Handelsgenehmigung verlangt werden kann.
Nach der Veröffentlichung des Gutachtens haben uns zahlreiche Anfragen betroffener Tierschutzvereine erreicht. Viele Tierschützer sind empört über die Vorgehensweise der Behörden und sehen sich mit kriminellen Hundehändlern auf eine Stufe gestellt. Darüber hinaus befürchten viele Vereine nach der Einstufung als Hundehändler den Verlust ihrer Gemeinnützigkeit und letztlich das Ende ihrer Tierschutzarbeit.
Welche Erfahrungen haben Sie mit Ihrer Veterinärbehörde gemacht? Wurde von Ihrem Tierheim oder Verein eine entsprechende Genehmigung verlangt? Wie haben Sie reagiert? Haben Sie Widerspruch eingelegt? Wie wurde über den Widerspruch entschieden? Haben Sie eine Klage gegen die Anordnung, eine Genehmigung für den gewerblichen Handel mit Tieren beantragen zu müssen, eingereicht?
Um einen Überblick über die derzeitige Situation und den aktuellen Sachstand zu erhalten, wie viele Tierschutzvereine betroffen sind und welche Bundesländer bzw. Veterinärämter eine Genehmigung für den gewerblichen Handel mit Tieren fordern, haben wir auf unserer Internetseite eine Plattform eingerichtet, auf der Tierschutzorganisationen über ihre Erlebnisse mit den Behörden berichten können: www.tasso.net/Gutachten-Tierschutz/Erfahrungsberichte
Anzahl der Beiträge : 5371 Anmeldedatum : 16.08.09 Alter : 50 Ort : Bochum
Thema: Re: Sind Tierschützer Hundehändler? Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen Mi Feb 08 2012, 10:11
Das Thema "Auslandshunde" war und ist immer noch eine heiss diskutierte Sache. Hatte und habe aktuell auch noch Hunde aus dem Ausland. Mir geht das Herz auf und ich beglückwünsche jeden, der einem solchen ein neues, gutes Zuhause gibt Habe da aber inzwischen etwas umgedacht....wo hierzulande so viele Fellnasen in den TH´s sitzen und ihrerseits auf ein neues Zuhause hoffen, sollte man sich zum einen primär hier orientieren, zum anderen verbessert man die Situation im Ausland nicht, sondern man nimmt denen nur deren Probleme ab.
Ich weiss nicht was die Ämter zu einer solchen Aussage getrieben haben mag, Sachverstand imho nicht...wäre ja auch mal was neues. Sofortiger Stopp von Importhunden für 5 Jahre würde die dementsprechenden Länder nötigen, sich ihren Problemen mal selbst zu stellen.....was logischerweise sicher hunderten Hunden das Leben kosten würde..... Wir können aber nicht ständig unseren europäischen Nachbarn deren Probleme abnehmen indem wir sie importieren !!
Das Verhalten der Behörden schiesst aber - mal wieder - übers Ziel hinaus ! Die Vermittlung von Auslandshunden generell als gewerblichen Handel zu deklarieren, finde ich
Puck Moderator
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Thema: Re: Sind Tierschützer Hundehändler? Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen Mi Feb 08 2012, 12:12
Ich finde auch das es eine schwierige Sache ist. Immerhin habe ich auch drei meiner Fellnasen aus dem Auslandstierschutz. Ich habe aber eben auch die Erfahrung gemacht, dass es einem nicht immer leicht gemacht wird aus einem TH ein Tier zu adoptieren. Probewohnen um eine Katzenverträglichkeit auszutesten ging garnicht, obwohl ich den behinderten Husky sonst sofort aufgenommen hätte. Die gewerbliche Einstufung finde ich aber absolut falsch.
GLG Marion, Puck und Yukon
Triskele Macho
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Thema: Re: Sind Tierschützer Hundehändler? Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen Do Feb 09 2012, 16:56
Bei mir hört Tierschutz nicht an Grenzen auf. Ich helfe da wo Not ist. Ob da nun ein Hund aus Deutschland kommt oder aus Kimbukdu spielt für mich keine Rolle. Man sollte ein gesundes Mittelmaß finden und ohne Auslandtierschützer gebe es keine Kastrationprojekte die natürlich sehr wichtig sind um diesem Elend im Ausland zu minimieren. Was ich absolut nicht verstehen kann sind deusche Tierheime die rum jammern das die deutschen Tiere deswegen schlechtere Vermittlungschancen habe aber Hunde aus dem Ausland ins deutsche Tierheim importieren. Das soll mal einer verstehen. Es sind mitlerweile bestimmt 60 % der Hunde im dt. Tierheim die aus dem Ausland kommen.
Und Marion muss ich recht geben, das dt. Tierheim stellt manchmal echt hohe Ansprüche das man vom Glauben abfällt und lieber auf die etwas leichtere Variante aus dem Ausland wo man für jede kleinste Hilfe oder Adoption dankbar ist. Kann ich sehr gut verstehen!
Puck Moderator
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Thema: Gerichtsurteil: Die Rettung von Tieren aus dem Ausland ist Tierschutz und kein Handel! Do Apr 26 2012, 07:30
Schwarmstedt, 25.04.2012: Am 19. April 2012 hat das Verwaltungsgericht Lüneburg in der Sache "Internationaler Tierschutzverein Grenzenlos e.V. ./. Landkreis Soltau -Fallingbostel" ein Urteil gefällt, das für alle Tierschutzvereine in der Bundesrepublik Deutschland, die Heimtiere aus süd-und osteuropäischen Ländern vor Tod und Misshandlung retten, von größtem Interesse und weitreichender Bedeutung ist.
Der ITV Grenzenlos hatte am 12. März 2010 Klage beim Verwaltungsgericht Lüneburg eingereicht. Die Klage richtete sich gegen die Forderung des Veterinäramtes Soltau-Fallingbostel, dass für die Vermittlung von Hunden aus dem Ausland ein Antrag auf Genehmigung nach § 11 Abs.1 Nr. 3b des Tierschutzgesetzes gestellt werden müsse. Darüber hinaus war die Behörde der Auffassung, der Verein unterliege der Anzeige- und Registrierungspflicht nach § 4 Binnenmarkt- und Tierseuchenschutzverordnung (BmTierSSchVO) über den gewerblichen Handel mit Wirbeltieren. Die Anzeige- und Registrierungspflicht gelte - so das Veterinäramt - auch für gemeinnützige Tierschutzvereine, die Heimtiere aus dem Ausland vor dem Tod retten mit der Absicht, ihnen in Deutschland ein Zuhause zu vermitteln.
Das Veterinäramt drohte dem ITV Grenzenlos am 26. Januar 2010, eine Zuwiderhandlung ohne Genehmigung gemäß § 11 Abs.1.Nr. 3b TierSchG sei eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld geahndet würde. Der Vorsitzende Richter des Verw.Gerichts erkannte deshalb die Berechtigung der Klage an.
RA Dr. Jürgen Küttner aus Köln vertrat den ITV Grenzenlos in dieser Sache und argumentierte, dass für den Transport von Hunden aus dem Ausland und ihre Vermittlung in Deutschland weder ein Antrag gemäß TierSchG noch eine Anzeigepflicht gemäß BmTierSSchVO erforderlich sein, denn der ITV Grenzenlos verfolge mit der Rettung der Hunde aus dem Ausland keine gewinnerzielende Absicht.
In der mündlichen Verhandlung vor Gericht vertrat RA Dr. Küttner in Anwesenheit der Vorsitzenden des ITV Grenzenlos Dr. Helga Körnig die Auffassung, dass im Gegensatz zur Darstellung des Veterinäramtes der finanzielle Aufwand für die veterinärmedizinische Vorbereitung der Hunde auf den Transport (Impfung, Mikrochip, Erstellung des Impfpasses, Entwurmung und Kastration) sowie für den Transport selbst wesentlich höher sei als die für die Vermittlung erhobene Schutzgebühr.
Das Gericht schloss sich dieser Auffassung an und ließ in seinem Urteil keinen Zweifel offen: Die Forderungen des beklagten Landkreises sind in beiden Punkten nicht gerechtfertigt und werden abgewiesen.
Dieses eindeutige Urteil wurde am 19. April 2012 verkündet. Die Berufung wurde nicht zugelassen!
Die schriftliche Begründung folgt und wird wegen ihrer überregionalen Bedeutung in der Homepage des ITV Grenzenlos (www.itvgrenzenlos.de) und in den Websites anderer Tierschutzvereine veröffentlicht.
Das ist doch mal was, war schon gespannt wann es endlich zum Urteil kommt. GLG Marion, Puck und Yukon
michabaer Techn. Admin
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Thema: Re: Sind Tierschützer Hundehändler? Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen Do Apr 26 2012, 09:20
Das ist doch mal ne gute Nachricht.....
gut so..
MillyM Hundehetzer
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Thema: Re: Sind Tierschützer Hundehändler? Schildern Sie uns Ihre Erfahrungen Do Apr 26 2012, 12:51
Also bei uns war so ne Genehmigung nie Thema... Fänd ich auch alles andere als angebracht. Ein Händler hat eine Gewinnabsicht, ein gemeinnütziger Verein (was jeder Tierschutzverein sein sollte) hat keine Gewinnabsicht, was auch entsprechend in der Satzung festgehalten sein muss. Steckt ja allein im Wort "gemeinnützig" drin, dass da keine Gewinnabsicht dahinter steht. Darf auch gar nicht, sonst wird der Verein nicht als gemeinnützig anerkannt. Und ohne Anerkennung kein Verein, basta. Da darf keine einzige Person auch nur einen Cent dran verdienen, weder der Vorstand noch sonst wer. Wenn der Verein Personal anstellt (zB Tierheimverwaltung, Tierarzt etc), geht das auch nur, wenn das in der Satzung steht. Die Schutzgebühr ist nur dazu da, die Kosten (Transport, Auslöse, TA etc) zu decken. In der Regel für den Verein ein Minusgeschäft, falls doch was über bleibt, ist das zweckgebunden für das nächste Notfell. Steht auch so in der Satzung (zumindest "für satzungsgemäße Zwecke" muss drin stehen, sonst ist aus mit der Gemeinnützigkeit). Kleine Beispielrechnung aus unserem Verein: 40€ (Auslöse in Etxauri) + 80€ (Transportkosten) + ca 100€ (TA, MMKH-Test, Parasitenbehandlung etc) + am besten noch ne Kastration... So, und für 250€ Schutzgebühr verlässt die Fellnase den Verein wieder... Und wo bitte haben wir was verdient?? Gibt natürlich auch schwarze Schafe, die für 30€ nen Hund aus'm Osten holen (am besten auf nem Massentransport, um Geld zu sparen) und den dann am besten krank und mit gefälschtem Pass für 300€ abgeben. Der Überschussbetrag verschwindet in irgendeiner Tasche und zur Wahrung des Scheins steht fett "Tierschutz" drauf... In aller Regel sind das keine Vereine (wie auch? dann gäb's ja ne Satzung, wo die finanziellen Angelegenheiten klar geregelt sind), sondern Privatpersonen oder sonst welche dubiosen "Organisationen". Tierschutz (oder besser gesagt das, was sich so nennt) kann also im Worst Case schon Hundehandel sein, aber einem als gemeinnützig anerkannten Verein Handel vorzuwerfen find ich schlicht weg unverschämt.
Und (um mal ehrlich zu sein), ich wollte auch einen Hund hier aus dem Tierheim. Die Tierheime sind voll (wobei die auch selbst Tiere aus'm Ausland holen), da kann man schon mal vor der eigenen Haustüre kehren... Aber wenn die mir dann kommen mit "Wir vermitteln grundsätzlich nicht an Personen unter 25 Jahren", also entschuldigung... Und Auslandstierschutz deshalb, weil's für das Wort "Tierschutz" teilweise noch nicht mal ne Übersetzung in der jeweiligen Landessprache gibt. Geschweige denn Gesetze dazu. Weggucken war für mich noch nie das Mittel der Wahl. So, das mal dazu. Ich habe fertig
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