Der Kettenhund, wie ihn der Tierfreund im Februar vorfand: kein isolierter Liegeplatz im Freien, eine schwere Kette. Inzwischen gibt es immerhin einen beschatteten Unterstand.Babensham - Ein Hofhund hängt bei Babensham tagaus, tagein an einer schweren Kette. Das Veterinäramt segnet das ab und greift einen Tierschützer massiv an, der sich für den Hund einsetzt.
Es ist einer der kältesten Tage des Jahres, als Andreas Egger im Februar bei der Heimfahrt von Wasserburg kommend hinter Babensham einen Hund am Rand entdeckt, bewegungslos auf dem Schnee liegend, ohne Unterlage. Weil er glaubt, das Tier sei verletzt, steigt er aus und erfasst erst dann die Situation: Der große schwarze Hund hängt vor einem Anwesen an einer schweren Kette.
Egger ist Tierschützer, der schon mehrere Fundhunde aufgepäppelt hat. Allerdings versteht er sich als "besonnenen Menschen", der sich an Recht und Ordnung hält und möglichst nicht streiten will: "Mir geht es um das Tier, nicht ums Rechthaben."
Also redet Egger mit dem Hundehalter, den Hund angesichts der Kälte doch ins Haus zu nehmen oder ihm wenigstens eine Decke zu geben. Als dieser keine Einsicht zeigt, wendet er sich an die Polizei und weist auf Verstöße gegen Tierschutzrichtlinien hin, die für ihn auf der Hand liegen. Das Tier hat keine isolierte Liegefläche außerhalb der Hütte, diese hat keine Decke oder Stroh. Die Laufleine entspricht nicht der Vorschrift. Und die Kette ist offensichtlich auch schwerer als erlaubt.
Als er später von der Polizei auf Nachfrage die Auskunft erhält, es sei alles in Ordnung, vor Ort aber keine Veränderung erkennt, wendet sich Eggerl ans zuständige Veterinäramt in Bad Aibling. Dort kennt man den Fall. Eine Kollegin sei bereits mehrmals vor Ort gewesen und habe Auflagen gemacht. Die seien nun weitgehend erfüllt, mehr gehe in diesem Fall nicht, so habe ihm ein Amtstierarzt mitgeteilt, berichtet er.
Weil Eggerl das nicht akzeptieren kann, schaltet er den Deutschen Tierschutzbund ein. Der weist in einem Schreiben das Veterinäramt auf die Situation hin.
Inzwischen ist es Juli und die Gemüter sind offensichtlich sommerlich erhitzt. Anders ist die Reaktion der Amtstierärztin kaum erklärbar, die einen geharnischten Brief an den Tierschutzbund zurückschreibt. Sie verbittet sich jede "Belehrung" über die Tierschutz-Hundeverordnung und die "Be- und Verurteilung" ihrer Arbeitsweise aus der Ferne. Die Darstellung sei falsch und der "Zeuge" nicht glaubwürdig.
Am Ende des Briefes schlägt sich die Amtstierärztin dann eindeutig auf die Seite des Tierhalters: "Um sich auf irgendwelche weiteren 'verwunderlichen' Aktionen vorbereiten zu können, erhält der Hundehalter einen Abdruck dieses Schreibens. Darüber hinaus bittet Herr X (der Halter), ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass das unbefugte Betreten seines Grundstückes verboten ist!" So schreibt sie unter dem amtlichen Briefkopf des Landratsamtes.
Was diesen Brief seiner Mitarbeiterin angeht, will sich Dr. Werner Hamp, der Leiter des Vererinäramtes, auf Nachfrage nicht direkt äußern. Den Fall an sich aber kennt er gut. Die Tierärztin sei viermal in Babensham gewesen, habe Verbesserungen erreicht und sich dann wohl zu unrecht kritisiert gefühlt. Trotzdem sei diese Hundehaltung sicher nicht genehmigungsfähig, "aber noch zu dulden". Man müsse immer die Gesamtsituation sehen, beispielsweise wie lange ein Tier an der Leine liege. "Ein Tierschutz mit Metermaß" bringe niemanden weiter. In diesem Fall gebe es beispielsweise "eine gute Herr-Hund-Beziehung."
Diese Einschätzung wird in der Umgebung nicht unbedingt geteilt. Zehn Jahre sei das Tier jetzt an der Kette "und noch keine fünfmal" davon abgehängt worden, ist zu hören. Dass der große, gut genährte und augenscheinlich gesunde Hund trotzdem weder bellt noch knurrt, wenn sich ein Fremder nähert, und stattdessen um Streicheleinheiten bettelt, ist da schon verwunderlich.
Andreas Egger jedenfalls versteht nach wie vor die Welt nicht mehr. "Wenn ein Hund nicht so gehalten wird, wie es vorgeschrieben ist, muss das Veterinäramt doch die Haltung untersagen und nicht denjenigen beschimpfen, der auf den Missstand hinweist. So ist jedenfalls mein Rechtsverständnis." Trotzdem bleibt er bei seiner Position: "Mir geht es nicht um mich, sondern nur um den Hund. Ich würde den sogar kaufen, wenn sichergestellt wäre, dass dann nicht sofort der nächste Hund an derselben Kette hängt."
Karl Königbauer/Wasserburger Zeitung
Quelle: Rosenheim24.de/
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