Tierschützer retten Hunde aus Müllwohnung
Und Herrchen und Frauchen schämen sich vor Gericht
Von C. LEOPOLD
„Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren...
(§ 2 Tierschutzgesetz)
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Halle – Eine verwüstete Wohnung. Beißender Gestank. Zwischen Kot und Abfall Hunde. Abgemagert, durstig. Sechs Tage lang waren die Tiere in der Wohnung in Wettin (Saalekreis) eingesperrt. Tierschützer retteten die völlig entkräfteten Vierbeiner. Im letzten Moment.
Für das, was sie ihren Hunden antaten, mussten sich am Donnerstag Mirko H. (35) und Mandy R. (30) vor dem Amtsgericht verantworten. Wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz.
Das Pärchen war damals von Wettin nach Halle gezogen, hatte die Hunde einfach zurückgelassen. „Sie hielten die Tiere in einer geschlossenen Wohnung ohne ausreichend Wasser und Nahrung“, so der Staatsanwalt.
„Als die Hunde von Tierschützern gefunden wurden, waren sie in einem schlechten Zustand. Die Angeklagten haben den Tieren Schaden zugefügt.“
Mirko H., der wie seine Verlobte als Kurierfahrer arbeitet, gab sich im Prozess zerknirscht. Er jammerte: „Uns ist das über den Kopf gewachsen. Wir haben pausenlos gearbeitet. Aber ich habe die Tiere täglich besucht und gefüttert...“
Das alles allerdings nahm dem Mann niemand ab. Richterin Kathleen Aschmann (36): „Wenn man sich die Fotos ansieht, weiß man, wie sie sich gekümmert haben. Nämlich gar nicht. Eine Woche später wären die Tiere tot gewesen!“
Urteil: jeweils 1000 Strafe für die Angeklagten, die hoch verschuldet sind.
*Quelle:
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Marion, Puck und Yukon