Anzahl der Beiträge : 2580 Anmeldedatum : 01.05.11 Alter : 59 Ort : Heide/Holstein
Thema: Abschuss-Verbot für freilaufende Hunde im Wald Mi Mai 09 2012, 22:20
Koalition setzt neues Jagdgesetz durch - Wolf kommt ins Jagdrecht
Dresden (dapd-lsc). Sachsens Jäger dürfen im Wald freilaufende Hunde künftig nicht mehr ohne weiteres abschießen. Das sieht das neue Jagdgesetz vor, das der Landtag am Mittwoch in Dresden mit den Stimmen der CDU/FDP-Koalition verabschiedete. Der Abschuss soll demnach nur mit Genehmigung der Jagdbehörde erlaubt sein. Damit soll verhindert werden, dass Hunde von Spaziergängern, aber auch Jagdhunde auf Nachsuche oder Wölfe versehentlich getötet werden. "Nicht jeder Hund, der ohne Aufsicht in der freien Natur angetroffen wird, wildert", sagte Umweltminister Frank Kupfer (CDU).
Neu aufgenommen ins Jagdrecht wurde der Wolf, der aber zu keinem Zeitpunkt geschossen werden darf. Die CDU/FDP-Koalition verspricht sich davon einen besseren Schutz der Tiere. Die Jäger seien als Naturschützer anerkannt und könnten so auch Informationen sammeln über das Verhalten und die Bewegung der Wölfe. Kupfer sprach von einem zeitgemäßen und modernen Gesetz, das die Eigenverantwortung der Jäger und Grundeigentümer stärke und weniger bürokratisch sei. Die Jäger würden beim Wildmonitoring stärker als bislang in die Pflicht genommen.
Vorgesehen ist auch, dass Frauen und Männer künftig sofort nach der Jagdscheinprüfung auf die Jagd gehen dürfen, bisher galt eine Wartezeit von drei Jahren. Außerdem dürfen Totschlagfallen nur noch in Ausnahmefällen eingesetzt werden. Bleischrotmunition soll von 2014 an generell verboten sein. Bei der Jagd auf Wasservögel soll das Verbot bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes gelten.
Der Abstimmung war eine monatelange Debatte auch in den Reihen der Koalition vorausgegangen. Während CDU und FDP nun von einem guten und tragbaren Kompromiss sprachen, kritisierte die Opposition die Neuregelung. Die Grünen monierten, die Gesetzesnovelle bleibe weit hinter dem zurück, was aus tierschutzrechtlicher Sicht geboten gewesen wäre. Die SPD-Umweltpolitikerin Liane Deicke sagte, es sei keineswegs einleuchtend, warum und wie sich der Schutzstatus des Wolfes verbessere. Auch bisher sei die Beteiligung der Jäger an der Beobachtung der Wölfe möglich gewesen. Kritik kam auch von den Linken. Naturschützer hatten die Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht in der Vergangenheit bereits als "fachlich widersinnig und rechtlich äußerst bedenklich" bezeichnet.
Harsche Kritik kam auch vom Landesjagdverband. Viele Jäger müssten sich nun neue Waffen beschaffen, da die älteren Waffen für die bleifreie Munition nicht geeignet seien, hieß es. Der Verband beklagte zudem eine "Zersplitterung" des Jagdrechtes.
In Sachsen gibt es mehr als 10.000 Jäger. Das alte Jagdgesetz war vor mehr als zwei Jahrzehnten verabschiedet worden. Das neue soll Anfang September in Kraft treten.
Ich hoffe ja das es nun für Hund und Wolf auch wirklich sicherer wird oder was dann die Ausreden der Jäger sein werden. GLG Marion, Puck und Yukon
Casi Admin
Anzahl der Beiträge : 5371 Anmeldedatum : 16.08.09 Alter : 50 Ort : Bochum
Thema: Re: Abschuss-Verbot für freilaufende Hunde im Wald Do Mai 10 2012, 00:19
Das ist doch jetzt Makulatur. Kenne mich da ein wenig aus.....freilaufende Hunde durften nach Gesetz noch nie einfach abgeschossen werden !!!! Ein Jäger ...."Jagdtausübungsberechtiger"...........darf Hunde, Katzen....nur dann "abschiessen" wenn das Tier inflagranti erwischt wird !! Also ein Wild jagend........oder halt mit blutverschmierter Schnute und dem toten Wild neben sich........ Jäger haben ihre eigenen elitären Gesetze...
Dolf Macho
Anzahl der Beiträge : 292 Anmeldedatum : 18.10.11 Alter : 68 Ort : Lüdenscheid
Thema: Re: Abschuss-Verbot für freilaufende Hunde im Wald Do Mai 10 2012, 00:52
"Eigene elitäre Gesetzte..." jaa davon können viele Lieder gesungen werden.
Jedes Bundesland hat aber etwas unterschiedliche Gesetze, kann sein daß in Sachsen was anderes gilt/galt, als anderswo.
Für's Zusammentreffen mit dem "Jagdausübungsberechtigten" oder anderen "Möchtegern-Berechtigten" hilft immer wieder der Blick ins Bundeswaldgesetz, Landesforstgesetz(-NRW), Landschaftsgesetz etc. pp. Wer weiß schon, daß man als Fußgänger im Wald nicht auf den Wegen zu bleiben braucht?
"Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, ... und das Reiten im Walde ist nur auf Strassen und Wegen gestattet. ..." (BWaldG § 14) Die Bindung an die Wege gilt also nur für Radfahrer, Krankenfahrstuhlfahrer und Reiter!
Es gibt auch Ausnahmen, aber im lichten Wald darf man auch einfach so herumlaufen.
Es stimmt allerdings auch, daß man (zumindest in NRW) Hunde erschiessen darf, wenn man sie beim Wildern erwischt. Aber auch nur dann; und Hunde, die sicher "abrufbar" sind, dürfen auch ohne Leine durch den Wald. Für Huskies wird das jedoch i.d.R. nicht zutreffen...
Casi Admin
Anzahl der Beiträge : 5371 Anmeldedatum : 16.08.09 Alter : 50 Ort : Bochum
Thema: Re: Abschuss-Verbot für freilaufende Hunde im Wald Do Mai 10 2012, 00:59
Eben Dolf ! Und das "sicher abrufbar" in Bezug auf freilaufende Hunde im Wald legen die schiessjäger gern mal grosszügig aus. Freilaufend = nicht abrufbar
Puck Moderator
Anzahl der Beiträge : 2580 Anmeldedatum : 01.05.11 Alter : 59 Ort : Heide/Holstein
Thema: Re: Abschuss-Verbot für freilaufende Hunde im Wald Do Mai 10 2012, 07:49
4. Das Betreten des Waldes . (gilt auch für Wallhecken etc.) zum Zwecke der Erholung ist auf eigene Gefahr gestattet (§ 2 Abs. 1 Landesforstgesetz NW). Werden dabei Hunde mitgeführt, müssen diese im Wald außerhalb-von Wegen angeleint sein (§ 2 Abs. 3), dies gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen jagdlicher Tätigkeiten sowie für Polizeihunde.
Dieses steht im Landesforstgesetz NRW. Gerade deswegen ist es ja auch immer zu solchen Abschüssen gekommen. Die Jäger berufen sich gerne darauf. In NRW ist es nicht gestattet die Hunde frei durch den Wald laufen zu lassen, es sei denn sie bleiben brav auf den Wegen. Könnte ich mit meinen vergessen. Auf die Leinenpflicht in NRW ausserhalb von eingefriedeten Grundstücken und öffentlichen Wegen weisen sämmtliche sich mit dieser Thematik befassenden Gesetze hin. Es ist für Hundehalter und deren Hunde also immer mit einem Risiko verbunden. GLG Marion, Puck und Yukon
Gast Gast
Thema: Re: Abschuss-Verbot für freilaufende Hunde im Wald Do Mai 10 2012, 19:38
Wenn ich so sehe, wieviele Hunde hier bei uns quer durch das Gelände sausen dann weiss ich nicht wofür Gesetze gemacht werden! Ich sehe des öfteren so einige Hunde Wild jagen! Unser Jäger hat mich auch schon mal drauf angesprochen! Oft kommt die Frage, können sie die nicht frei laufen lassen( wieder so eine dumme Frage) Nein die jagen. Dann höre ich so oft, ja meiner geht auch hinter Wild hinterher, aber der kriegt das sowieso nicht! Oder, manchmal dauert es schon bis er wiederkommt! Ich frage mich dann, was macht er in der Zeit?? Eine Frau hat mir gesagt, ich habe Angst, dass der Jäger sie mal erwischt! Da frage ich mich, was denken die sich eigendlich?? Nichts! Und es ist ja nicht so, dass nur Huskys jagen!!
Dolf Macho
Anzahl der Beiträge : 292 Anmeldedatum : 18.10.11 Alter : 68 Ort : Lüdenscheid
Thema: Re: Abschuss-Verbot für freilaufende Hunde im Wald Fr Mai 11 2012, 00:23
@ Puck: Na das mit den Huskies ohne Leine hatte ich ja auch schon angesprochen. Und das mit dem "abrufbaren Hund" gilt als Betretung für den Halter - immer. Was aber, wenn der Halter auf dem Weg ist, der Hund aber 7 m daneben durch den Wald stromert???
@ Schamane: Die Leute mit den "kurzzeitig verschwundenen" Hunden sind mindestens genau so gedankenlos und elitär wie die Jäger - "meiner darf das", "der tut nix" diese Sprüche sind doch genau so hohl wie das Geschwalle der Grünröcke.
Beispiel: Als mich ein "Wichtiger" mal (korrekt!) wegen des Befahrens einer Wiese ermahnte (landwirtschaftl. Nutzfläche = verboten), hat er mir gleich empfohlen, doch besser mit den Hunden auf den Hundeübungsplatz zu gehen. Ich dachte nur, mein Schwein pfeift. Wieviel hundert Runden soll ich da denn wohl drehen, bis meine Huskies ihre 10, 15 km auf der Uhr haben??? Und so was will dann ein "Tierkenner" sein, da grinst doch die Runkel im Acker!
Puck Moderator
Anzahl der Beiträge : 2580 Anmeldedatum : 01.05.11 Alter : 59 Ort : Heide/Holstein
Thema: Re: Abschuss-Verbot für freilaufende Hunde im Wald Fr Mai 11 2012, 05:57
@ Dolf Ich habe nichts von Huskys geschrieben. Es ist in NRW generell Leinenzwang wenn Hund nicht auf dem Weg bleibt. Es gibt da nix zu diskutieren. Die Rechtslage ist da eindeutig. Puck habe ich letztes Jahr auf der Hundewanderung unseres Vereins auch offline im Wald laufen lassen. Er blieb auch nicht so ganz auf dem Weg, aber gut beim Rudel. Wir hatten einen Führer der uns sagte wann wir die Hunde anleinen müssen bei Brutgebieten. Bei uns im Feld ist es vom OA gedultet das die Hunde frei laufen. Kann sich aber jederzeit bei zuvielen Vorfällen ändern. Aber auch da gilt, nicht in der Nähe der Grundschule und Siedlung. Ich halte mich da auch dran. Ich lasse die beiden offline wenn bei uns auf der Halde Hoheward nix los ist und die da rennen können. Wenn ich in der Haard unterwegs bin lasse ich sie an der Leine. GLG Marion, Puck und Yukon
MillyM Hundehetzer
Anzahl der Beiträge : 781 Anmeldedatum : 30.01.12 Alter : 34 Ort : Chemnitz
Thema: Re: Abschuss-Verbot für freilaufende Hunde im Wald Fr Mai 11 2012, 10:53
In Freiburg ist es noch ein bisschen schärfer geregelt. Offline (egal wo) dürfen nur Polizei-, Blinden- und als solche eingesetzten Jagdhunde. Und alle sicher abrufbaren Hunde, wobei hier "sicher abrufbar" "Begleithundeprüfung bestanden" bedeutet. Den entsprechenden Nachweis hat der Halter mitzuführen. Wird teilweise auch echt kontrolliert. Kostet 20 Euro, wenn man erwischt wird, im Wald noch mehr. Also lassen wir die Wuffis nur frei, wenn sie auch wirklich sofort kommen, wenn man ruft und wenn nirgendwo ein Polizeiauto zu sehen ist... Zivile Kontrollen gibt's nämlich nicht, was das betrifft. Wenn ein Polizeiauto kommt (und sie sind viel unterwegs, gerade in hundefreundlichen Gebieten), sofort herrufen. Weil wenn der Hund dann gleich kommt, sind die Polizisten zu faul, den Begleithundeschein (den wir ja nicht haben) zu kontrollieren... Der Witz an der Begleithundeprüfung ist nämlich, dass man die hier erst ab 18 Monaten machen kann, Juli ist grad mal 13 Monate... Mal abgesehen davon, werd ich sie nie überall offline lassen können, also die Prüfung auch nicht schaffen... Dazu kommt, dass das ne heiden kohle kostet... Aber solang die Polizei glaubt, wir haben den Schein und nicht weiter nachfragt, lass ich sie rennen. Aber halt nur da, wo sie abrufbar ist. Und das ist definitiv nicht im Wald...
Gast Gast
Thema: Re: Abschuss-Verbot für freilaufende Hunde im Wald Fr Mai 11 2012, 11:40
@ Milly, sicher kannst du eine Begleidhundeprüfung machen! Hab ich mit Dana doch auch durchgezogen! Geübt wird ja auf dem Platz und die Prüfung war auch nur auf dem Platz! Aber das nutzt ja alles nix wenn der Hund einen Jagdtrieb hat" Ich wollte damals eigendlich mit Daimon die Prüfung machen, aber der Kerl hatte nur Flausen im Kopf. Mal ging es gut und dann wieder nicht! Da haben wir eschlossen, einfach Dana einzusetzen. Die hat dann 3 x geübt und hat die Prüfung bestanden! Das ist schon eine ganz clevere Maus!
MillyM Hundehetzer
Anzahl der Beiträge : 781 Anmeldedatum : 30.01.12 Alter : 34 Ort : Chemnitz
Thema: Re: Abschuss-Verbot für freilaufende Hunde im Wald Fr Mai 11 2012, 12:06
@Schamane: Begleithundeprüfungen sind ja überall anders. Bei uns muss der Hund mit und ohne Leine auf dem Platz und im Straßenverkehr laufen, incl Straßenbahn oder Bus... Hab das ja mit Jana auch gemacht...
Casi Admin
Anzahl der Beiträge : 5371 Anmeldedatum : 16.08.09 Alter : 50 Ort : Bochum
Thema: Re: Abschuss-Verbot für freilaufende Hunde im Wald Fr Mai 11 2012, 23:54
Soweit ich weiss - meine Ex ist ja Jägerin - lautet der Passus, dass Hund offline im Wald abrufbar sein muss......wie erklärt man dem Jäger das ? Jedenfalls darf Jäger laut Gesetzgebung nur wildernde Hunde schiessen.... Der fein in Thermokleidung gehüllte im Hochsitz hockende Jäger gibt dann halt an....der hat Wild gehetzt.....was aufgrund der Lobby reicht, denn eigentlich muss Hund mit Beute oder mit blutiger Schnautze nebst totem Wild erwischt werden um ihn schiessen zu dürfen. Letzte Jahr wurden lt. Presse über 1tsd. Katzen beim wildern erschossen... Die haben sicher ein Reh angefallen....
Gesponserte Inhalte
Thema: Re: Abschuss-Verbot für freilaufende Hunde im Wald