Tierquälerei in Andernach: Hund getreten und sexuell missbraucht?
Andernach - Seinen Hund wird ein Mann aus Andernach erst einmal nicht wiederbekommen: Zeugen hatten ihm wegen Tierquälerei angezeigt. Der Vorwurf: Er soll das Tier getreten und ihn durch sexuelle Handlungen verletzt haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.
Abgeschlossen sind die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft noch nicht. „Es sind weitere Zeugen zu vernehmen“, sagt Oberstaatsanwalt Rolf Wissen auf Anfrage der Rhein-Zeitung. Inwieweit die Vorwürfe berechtigt sind, kommentierte er nicht. Das könne erst nach Abschluss der Ermittlungen beantwortet werden, sagt er. Klar ist jedoch: Unter Strafe steht nur, einem Tier aus Rohheit erhebliche Schmerzen zuzufügen. Der Geschlechtsverkehr mit einem Tier an sich ist nicht strafbar.
Unabhängig vom laufenden Ermittlungsverfahren sprach das Veterinäramt des Kreises Mayen-Koblenz jetzt von Amts wegen ein Tierhalteverbot gegen den Mann aus Andernach aus – mit Sofortvollzug, wie es im Verwaltungsrecht heißt. Das bedeutet, dass das Verbot ab sofort gilt, ohne, dass es zunächst angedroht werden muss. Er habe seinen Hund nicht ordnungsgemäß gehalten, begründet der Kreis seine Entscheidung. Bis auf Weiteres bleibt der Hund deshalb jetzt im Andernacher Tierheim, in das ihn die Veterinäre nach der Anzeige vor rund fünf Wochen zunächst vorläufig gebracht hatten. Innerhalb eines Monats könnte der Mann gegen das Verbot Rechtsmittel einlegen.
Schon 2008 hatte der Andernacher mit der Staatsanwaltschaft zu tun. Auch damals lautete der Vorwurf Tierquälerei. Eine Straftat konnte ihm allerdings nicht nachgewiesen werden; das Ermittlungsverfahren wurde eingestellt. Der Verdacht, dass der Mann sein Tier zumindest ordnungswidrig behandelt hatte, blieb allerdings bestehen. Die Staatsanwaltschaft übergab den Fall deshalb an die zuständige Bußgeldstelle der Kreisverwaltung Mayen-Koblenz. Die Veterinäre des Kreises überprüften daraufhin die Haltung des Tieres und machten dem Mann mehrere Auflagen, wie er seinen Hund ordnungsgemäß unterzubringen hat. Diese Anforderungen habe der Mann damals erfüllt, wie der Kreis betont, weshalb er letztlich kein Bußgeld zahlen musste. Sollte sich der Verdacht auf den Straftatbestand Tierquälerei im aktuellen Fall erhärten, drohen dem Mann je nach Schwere der Tat entweder eine Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe.
Aktuell gibt es aber einen Gesetzesentwurf des Bundesrats, sexuelle Handlungen an Tieren wieder unter Strafe zu stellen. Bis 1969 war dies als „widernatürliche Unzucht“ der Fall. Der Vorstoß geht nach einem Bericht der Mitteldeutschen Zeitung auf eine Initiative von Rheinland-Pfalz zurück. Der Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. hat erst am Wochenende mit nachgestellten Vergewaltigungen von Tieren auf das Thema aufmerksam gemacht. Eine Initiative Tierärzte gegen Zoophilie hatte 10.000 Unterschriften gesammelt für ein Verbot der Zoophilie gesammelt.
*Quelle:
KLICKZum ersten mal 2008 mit der Staatsanwaltschaft zu tun gehabt, wir haben ja auch erst 2012
Ich hoffe vor allem das er wirklich richtig verurteilt wird, nicht nur Geldstrafe.
Und das endlich das Gesetz gegen den sexuellen Missbrauch von Tieren in die Gänge kommt.
GLG
Marion, Puck und Yukon