Bonn (dpa). Weil sein Jagdhund eine Joggerin angegriffen hat, muss ein Jäger 12 000 Euro zahlen. Das Amtsgericht Bonn verurteilte den 70-Jährigen am Montag wegen fahrlässiger Körperverletzung zu der Geldstrafe.
Der neun Monate alte Weimaraner des Angeklagten hatte die 50-jährige Ärztin im Januar in einem Waldstück bei Bonn angefallen und in Arm, Hüfte und Oberschenkel gebissen. Das von einem Polizeitrainer ausgebildete Tier war nicht angeleint gewesen. Im Prozess hatte der Mann gesagt, die Joggerin habe die Verletzungen selbst verschuldet, weil sie das Tier durch ihr Laufen erschrocken habe.
Der Hund hatte sich schon zuvor bissig gezeigt: Er hatte den Ehemann der Ärztin ebenfalls beim Joggen angefallen und bei einem anderen Vorfall einem kleinen Kind in die Wade gebissen. Der Fünfjährige hatte einen Schock und ein Hämatom erlitten.
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KLICKTolle Aussage des Jägers, gell. Aber so als ausgebildeter Jäger darf er seinen Hund natürlich ohne Leine laufen lassen, sind ja die anderen Schuld.
GLG
Marion, Puck und Yukon