In Berlin sollten bei einer Kunstaktion Hundewelpen getötet werden, um auf das Schicksal ausgedienter Schlittenhunde aufmerksam zu machen. Nun hat das Verwaltungsgericht die Aktion gestoppt.
Mit Trauermusik, Meditation und Gong sollten bei der provozierenden Kunstaktion in Berlin zwei Hundewelpen mit einem Kabelbinder getötet werden. Nun untersagte das Verwaltungsgericht die für Montag geplante Veranstaltung in einem Spandauer Theater. Die grausame Tötung der Tiere falle nicht unter die Kunstfreiheit, teilte das Gericht am Freitag zu dem Eilbeschluss mit. Die Aktion sei auch nicht als Protest zulässig.
Unter dem Motto "Der Tod als Metamorphose" wollte die Antragstellerin laut Gericht darauf hinweisen, dass ausgediente Schlittenhunde in Alaska und leistungsschwache Jagdhunde in Spanien auf gleiche Weise zu Tode stranguliert würden. Sie hatte argumentiert, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz seien gerechtfertigt, da das Grundgesetz die Kunstfreiheit garantiere.
Kein Eingriff in Freiheitsrechte
Das sahen die Verwaltungsrichter anders. Sie bestätigten das Verbot des Bezirksamtes Spandau. Nach dem Tierschutzgesetz dürfe niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Die Tötung eines Wirbeltieres ohne Betäubung sei zudem ein gravierender Eingriff in den Tierschutz.
Das Verbot sei kein verfassungswidriger Eingriff in Freiheitsrechte, so das Gericht. Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.
*Quelle:
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Kunstfreiheit versus Tierschutz: Mittels Eilbeschluss hat ein Berliner Gericht bestimmt, dass das Töten kleiner Hunde keine Performance-Kunst darstellt. Das Urteil kam gerade noch rechtzeitig: Am Montag sollten die Tiere hingerichtet werden.
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Umstrittene Kunstaktion: Gericht verbietet Tötung von Hundewelpen - weiter lesen auf FOCUS Online:
http://www.focus.de/kultur/kunst/umstrittene-kunstaktion-gericht-verbietet-toetung-von-hundewelpen-_aid_744350.htmlDas Verwaltungsgericht untersagte die für Montag geplante Veranstaltung in einem Theater in Berlin-Spandau. Die grausame Tötung der Tiere falle nicht unter die Kunstfreiheit, teilte das Gericht zu dem am Freitag gefassten Eilbeschluss mit. Die Aktion sei auch als Protest nicht zulässig. Mit Trauermusik, Meditation und Gong sollten bei der provozierenden Performance in Berlin zwei Hundewelpen mit einem Kabelbinder getötet werden.
Mit der provokanten Aktion wollte die Antragstellerin laut Gericht darauf hinweisen, dass ausgediente Schlittenhunde in Alaska und leistungsschwache Jagdhunde in Spanien auf gleiche Weise zu Tode stranguliert würden. Sie hatte argumentiert, Verstöße gegen das Tierschutzgesetz seien gerechtfertigt, da das Grundgesetz die Kunstfreiheit garantiere.
Das Argument der Klägerin: „vorbehaltlose“ Kunstfreiheit
Die Künstlerin hatte den Abgaben zufolge argumentiert, dass Verstöße gegen das Tierschutzgesetz gerechtfertigt seien, weil das Grundgesetz „Kunstfreiheit vorbehaltlos garantiere“. Das sah das Verwaltungsgericht anders: Nach dem Tierschutzgesetz dürfe niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, heißt es in dem Beschluss. Zudem sei es verboten, ein Tier zur Schaustellung zu benutzen, sofern damit Schmerzen, Leiden oder Schäden für das Tier verbunden seien.
Die Künstlerin, die gegen das Verbot des Bezirksamts geklagt hatte, wollte die Performance mit dem Titel „Der Tod als Metamorphose“ am Montag im Spandauer Volkstheater abhalten.
saw/dpa/AFP
*Quelle:
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Marion, Puck und Yukon