NordicDogs
Würden Sie gerne auf diese Nachricht reagieren? Erstellen Sie einen Account in wenigen Klicks oder loggen Sie sich ein, um fortzufahren.


Husky Forum
 
StartseiteNeueste BilderAnmeldenImpressumLogin
Up Herzlich willkommen bei NordicDogs, dem Forum nicht nur für Huskyverrückte Up
Huskywandern --- Klick
Forumstreffen 2016 -- klick
Galerie
Schutzvertrag Empty
Die aktivsten Beitragsschreiber des Monats
Kein Benutzer
Wer ist online?
Insgesamt sind 3 Benutzer online: 0 Angemeldete, kein Unsichtbarer und 3 Gäste

Keine

Der Rekord liegt bei 289 Benutzern am Mi Jul 21 2021, 08:29

 

 Schutzvertrag

Nach unten 
2 verfasser
AutorNachricht
anscherf
Welpe
Welpe



Anzahl der Beiträge : 44
Anmeldedatum : 17.09.10
Alter : 64
Ort : Bochum

Schutzvertrag Empty
BeitragThema: Schutzvertrag   Schutzvertrag EmptySa Jan 15 2011, 10:14

Hier das könnte eventuell interesssant für Euch sein!
(Tier-)Schutzverträge auf dem Prüfstand
Rechtsgebiete: Recht rund ums Tier, Vertragsrecht & Kaufrecht

Eine sehr weit verbreitete Art ein Haustier an einen Erwerber zu übergeben dürfte immer noch die Übergabe unter gleichzeitiger Unterzeichnung eines so genannten Schutzvertrages sein.
Dieser Vertrag wird auch Abgabe- oder Vermittlungs- oder Überlassungsvertrag genannt und räumt dem Veräußerer des Tieres formularmäßig umfangreiche Rechte ein. So wird der Erwerber häufig neben der Zahlung einer so genannten Vermittlungsgebühr (meist in Höhe eines marktüblichen Verkaufspreises) auch verpflichtet das Tier nicht an Dritte weiterzugeben, es kastrieren zu lassen, dem Veräußerer den Aufenthaltsort des Tieres mitzuteilen und zur Überprüfung der Einhaltung dieser Vereinbarungen auch dem Veräußerer jederzeit den Zutritt zu seinen Privaträumen zu gestatten. Gleichzeitig verspricht der Erwerber eine saftige Vertragsstrafe für den Fall, dass er seine Vertragsversprechen nicht einhält. Auch wird in diesen Verträgen klauselmäßig statuiert, dass der Eigentumsübergang des Tieres erst zu einem späteren Zeitpunkt als dem der Übergabe und Schutzgebührzahlung, stattfindet. Auch umfangreiche Haftungs- und Gewährleistungsausschlussklauseln des Veräußerers sind die Regel.
Gerichtliche Entscheidungen, die näher darüber Aufschluss gaben, wie solche Verträge in der Praxis zu bewerten sind gab es bisher kaum.
In Rechtsprechung und Literatur tauchte der Vertrag in der Vergangenheit als so genannter atypischer Verwahrungsvertrag auf. Zuletzt war das Landgericht Krefeld der Ansicht, dass die Parteien dieses Vertrages keinen Kaufvertrag geschlossen hätten (LG Krefeld 1 S 79/06, vom 13.4.2007). Die Annahme eines Kaufvertrages scheitere daran, dass die kaufvertraglichen Gewährleistungsvorschriften keine Anwendung fänden und der Schwerpunkt des Vertrages nicht in der für den Kaufvertrag prägenden entgeltlichen Übergabe und Eigentumsverschaffung des Tieres, sondern in der Übergabe des Tieres zur Haltung und Pflege durch den Übernehmer liege.
Vor dem Hintergrund dass sich täglich tausende von Haustiererwerbern keine Gedanken darüber machen, dass sie das erworbene Tier eventuell „atypisch verwahren", ist die Rechtsprechung des LG Krefeld wohl lebensfremd. Auch bei der Übernahme eines Tieres aus einem Tierheim wird ein Betrag an das Tierheim in Höhe eines vergleichbaren Kaufpreises gezahlt und das Tier anschließend übergeben. Es kann vom Erwerber nicht verlangt werden, dass er Vertragsklauseln nachvollzieht, nach welchen er lediglich Verwahrer des Tieres sein soll und die geleistete Zahlung eine Spende oder so genanntes „Futtergeld" darstellen. Das Procedere bei einer Tierübernahme aus einem Tierheim steht äußerlich jedenfalls einem Kauf aus einer Tierhandlung gleich. Die Klauseln der Tierschutz-/Übergabeverträgen sind, soweit sie eine Eigentumsübertragung negieren und umfangreiche Besuchs- und Auskunftsrechte gewähren überraschend und somit gem. § 305c BGB unwirksam. Auch eine Vertragsstrafe die den Erwerbspreis überschreitet dürfte in aller Regel unwirksam sein.
Das Ergebnis für den vom LG Krefeld zu entscheidenden konkreten Fall mag schon überzeugen. Es wurden dort nämlich nach einem Tiererwerb bei einem Tierschutzverein nach Krankheit des Tieres umfangreiche Sachmängelgewährleistungsansprüche geltend gemacht und die Kosten für eine Hüftoperation eingeklagt. Eine Gewährleistung für Tiermängel kann ein gemeinnütziger Tierschutzverein wohl nicht bieten. Eine solche Verpflichtung triebe die Tierheime in den Ruin.
Auf der anderen Seite können sich jedoch die Tierheime nach der Zahlung der vereinbaren Gegenleistung für das Tier nicht das Eigentum daran vorbehalten oder sich umfangreiche Auskunfts- und Kontrollrechte vorbehalten, die deutlich in die Persönlichkeitsrechte der Erwerber eingreifen.
Der Tierschutzverein Reutlingen fühlte sich jedoch jüngst befleißigt, seine mutmaßlichen Rechte aus einem Tierschutzvertrag gegenüber der Tiererwerberin geltend zu machen. Nachdem die Erwerberin das Tier zeitweise einer Freundin überlassen hatte, erschienen Mitarbeiter des Vereins bei dieser Freundin und nahmen das Tier(den Hund) einfach mit.
Das Amtsgericht Reutlingen entschied hierauf zu Recht in einem einstweiligen Verfahren durch Beschluss (AG Reutlingen 14 C 437/08), dass der Hund an die Erwerberin herauszugeben sei. Es wurde herbei deutlich gemacht, dass der Verein das Tier im Wege der verbotenen Eigenmacht an sich genommen hatte.
Nachdem der Verein es bezüglich des gleichen Hundes genau wissen wollte, verlangte er in der Folgezeit klageweise die Herausgabe des Hundes, die Zahlung einer Vertragsstrafe, sowie Auskunft darüber, wo der Hund verblieben sei. Das Amtsgericht Hamburg wieß die Klage ab, wobei das Landgericht Hamburg in der Berufungsinstanz (LG Hamburg 309 S 149/09) deutlich machte, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des klagenden Vereins wohl gegen Treu und Glauben verstoßen und die Erwerberin unangemessen benachteiligen. In der Folge wurde die Berufung zurückgenommen und es blieb bei der Klageabweisung durch das AG Hamburg (15A C 71/09 v.4.9.2009). Das Amtsgericht und auch das Landgericht gingen hierbei eindeutig und unmissverständlich davon aus, dass es sich bei dem Übergabevertrag um einen Kaufvertrag handelt. Deshalb unterliegen die Vertragsbedingungen auch der Klauselkontrolle.
Die vorgenannte Urteile und Beschlüsse dürften in Zukunft alle Tierschutzvereine zur Vorsicht mahnen, die aufgrund von Tierschutzverträgen so genannte „Tierschutzaußendienstgruppen" in nicht unerheblicher Personalstärke unterhalten und mit diesen Gruppen vor fremden Grundstücken Einlass verlangen um anschließend dann das eine oder andere Tier an sich zu nehmen. Die Vereine müssen einsehen, dass für die Überwachung des Tierschutzes die Behörden zuständig sind und man die Vereinsgelder sinnvoller in die Pflege- und Hege der Tiere investiert.
Quelle: http://www.anwalt.de/rechtstipps/tier-schutzvertraege-auf-dem-pruefstand_008867.html
Ich hoffe, das es in der richtigen Abteilung steht.
LG
Anja und die Lockenwölfe
Nach oben Nach unten
http://www.pudelzucht-vom-foerderturm.eu
fis04268
Rüpel
Rüpel
fis04268


Anzahl der Beiträge : 153
Anmeldedatum : 20.05.10
Alter : 60
Ort : Kemnath

Schutzvertrag Empty
BeitragThema: Re: Schutzvertrag   Schutzvertrag EmptySa Jan 15 2011, 12:47

Danke schön! Ist wirklich sehr interessant.

Leider vermisse ich nach wie vor einen Rahmenschutzvertrag den Privatpersonen, Züchter und/oder Tierheime dann als Maßstab nwhmwn und an ihre Bedürfnisse anpassen können. Kennt jemand von euch so was?

Könntet Ihr bitte die Quelle noch eindeutig reinschreiben. Copy und Paste nur mit Angabe des Links woher ist grenzwertig. Lieber nennt ihr noch den Autor/Urheber.
Nach oben Nach unten
anscherf
Welpe
Welpe



Anzahl der Beiträge : 44
Anmeldedatum : 17.09.10
Alter : 64
Ort : Bochum

Schutzvertrag Empty
BeitragThema: Schutzvertrag   Schutzvertrag EmptySa Jan 15 2011, 13:23

@ All
Solche Musterverträge gibt es hier
http://www.wolfgang-becher.de
Das ist der Züchterbund!
LG
Anja und die Lockenwölfe
Nach oben Nach unten
http://www.pudelzucht-vom-foerderturm.eu
fis04268
Rüpel
Rüpel
fis04268


Anzahl der Beiträge : 153
Anmeldedatum : 20.05.10
Alter : 60
Ort : Kemnath

Schutzvertrag Empty
BeitragThema: Re: Schutzvertrag   Schutzvertrag EmptySa Jan 15 2011, 13:36

Kann dort leider keine Musterverträge finden.
Nach oben Nach unten
Gast
Gast




Schutzvertrag Empty
BeitragThema: Re: Schutzvertrag   Schutzvertrag EmptySa Jan 15 2011, 14:02

Das ist eine äußerst interessante Angelegenheit.Danke fürs reinstellen Anja Up
Ich finde auch,das einige Tierheime und Tierschutzbeauftragte solcher Heime eindeutig übertreiben,ihre Macht genießen oder sogar ein Geschäft auf kosten von Tier und Mensch daraus machen.Jeder wieder weggenommene Hund wird ja praktisch doppelt "verkauft".Wenn man dazu noch die Kosten einer Strafe hinzufügt,die der Tierhalter auch noch zu zahlen hat,dann läppert es sich.Es gibt überall schwarze Schafe dazwischen grr
Nach oben Nach unten
anscherf
Welpe
Welpe



Anzahl der Beiträge : 44
Anmeldedatum : 17.09.10
Alter : 64
Ort : Bochum

Schutzvertrag Empty
BeitragThema: Schutzvertrag   Schutzvertrag EmptySa Jan 15 2011, 14:17

Ich glaube, man muß dort anrufen,.
LG
Anja und die Lockenwölfe
Nach oben Nach unten
http://www.pudelzucht-vom-foerderturm.eu
Gesponserte Inhalte





Schutzvertrag Empty
BeitragThema: Re: Schutzvertrag   Schutzvertrag Empty

Nach oben Nach unten
 
Schutzvertrag
Nach oben 
Seite 1 von 1

Befugnisse in diesem ForumSie können in diesem Forum nicht antworten
NordicDogs :: Tierschutz :: Tasso e.V., Petmaxx u. Co-
Gehe zu: